75 Jahre Grundgesetz – Hessischer Philologenverband sieht wertvollen Beitrag der Schulen zur Stärkung der Demokratie in Deutschland

vom | Kategorie: Aktuelles, hphv Mitteilungen

Ob Ukraine-Krieg, die Auseinandersetzungen zwischen China und Taiwan, die Proteste in Georgien oder die erbitterte militärische Auseinandersetzung im Gaza-Streifen: Mehr denn je sieht der Hessische Philologenverband (hphv) den Frieden und die Demokratie weltweit bedroht. Auch im eigenen Land sind Umfragen zufolge verschiedene Themen wie Politikverdrossenheit, eine sich zunehmend verschlechternde Wirtschaftslage, das soziale Gefälle oder Integrationsfragen mögliche Spaltpilze, die die Akzeptanz der Demokratie als wichtigste Säule unseres Staates zunehmend gefährden.

„Umso wichtiger ist Schule ein Ort, der in den letzten 75 Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes immer mit dazu beigetragen hat, unsere Verfassung auch im Schulalltag erlebbar zu machen, sei es durch die verschiedenen Fächer, durch eine Vielzahl von Projekten oder durch das Leben in der Schulgemeinde und die Zusammenarbeit in deren Gremien“, blickt der hphv-Vorsitzende Volker Weigand zurück. Die Arbeit der SV, der Personalräte, der Gesamt- und der Schulkonferenz: Schule ist nach Auffassung des Philologenverbandes immer ein Ort, der verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammenbringt und Demokratie anschaulich erleben lässt. Auch wenn Krisen und Konflikte innen- wie außenpolitisch zugenommen haben, bildet das Grundgesetz nach wie vor, mit großer Akzeptanz versehen, die Basis für den Zusammenhalt in Deutschland.

Aus Sicht des hphv ist es daher wünschenswert, dass weiterhin, z.B. über Europa-Schulen oder Exkursionen zu Parlamenten, eine Vielzahl von Angeboten den Unterricht flankiert. Kleinere Klassen und Kurse, weniger Aufwand bei der Beantragung von Mitteln und mehr Zeit für Unterricht statt ein Mehr an Bürokratie können die Arbeit an den Schulen zukünftig erleichtern, um auch nach dem wichtigen Ereignis „75 Jahre Grundgesetz“ weiterhin die Demokratie zu stärken.

hphv-Pressemeldung vom 22.05.2024

 

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