Aktuelles / Presse

Ifo Bildungsbarometer 2023 verdeutlicht dramatischen Lehrkräftemangel in Deutschland / DPhV fordert Politik zu höheren Investitionen auf

Mit großer Sorge reagiert der Deutsche Philologenverband (DPhV) auf die heute veröffentlichten Zahlen des ifo Bildungsbarmeters 2023. Demnach geben nur noch 27 Prozent der Deutschen den Schulen in ihrem Bundesland die Note 1 oder 2, 2014 waren es noch 38 Prozent. 77 Prozent der Befragten beklagen den Lehrkräftemangel, 68 Prozent fehlende finanzielle Mittel für die Schulen.
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dbb Hessen Nachrichten – Sonderausgabe Wahlprüfsteine

Sonderausgabe Wahlprüfsteine : Die Hessen sind am 8. Oktober aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Um sich ein besseres Bild über die Positionen der einzelnen Parteien machen zu können, hat der dbb Hessen so genannte Wahlprüfsteine formuliert. Diese hatte der dbb Hessen Anfang Juli an alle sechs im Landtag aktuell vertretenen Parteien mit der Bitte um schriftliche Beantwortung versendet – Bearbeitungszeit: Sechs Wochen.

Inflationsausgleichsprämie auch für Lehrkräfte!?

Eine spürbare, wenngleich vorübergehende Entlastung: Bei den Beschäftigten der Autobahn GmbH wurde eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € vereinbart. Die Tarifbeschäftigten in Hessen (TV-H) und Landesbeamten haben davon aber leider nichts!

Die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € als Inflationsausgleichsprämie für alle Lehrkräfte könnte das Land Hessen als außertarifliche Maßnahme gewähren. Die Landesregierung ist bisher jedoch nicht auf die Forderung eingegangen.
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LandesTicket gilt (noch) nicht als 49 €-Ticket

In der Vergangenheit (Juni, Juli und August 2022) konnte das LandesTicket auch als 9 €-Ticket in ganz Deutschland genutzt werden. Analog dazu fordern wir, dass das hessische LandesTicket auch als 49€-Ticket gilt und damit die Nutzung des ÖPNV deutschlandweit ermöglicht.

 

 


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Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage

Seit dem 20. Juni 2023 haben Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bereits seit 2022) in Hessen einen Anspruch auf Freistellung „aus Anlass der Niederkunft“. Die sog. Elterntage können in den ersten acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Zahlung von Besoldung oder Entgelt bleibt unverändert erhalten. Nimmt man die Elterntage nicht in Anspruch, verfallen sie. Ein finanzieller Ausgleich der Elterntage ist nicht möglich. Dringende betriebliche oder dienstliche Interessen sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen.
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