Besoldung und Versorgung: Die Inflationsausgleichsprämie kommt
Alle Landesregierungen haben die Übertragung des Inflationsausgleichs zugesagt oder bereits durch Vorlage eines entsprechenden Landesgesetzes auf den Weg gebracht.
Neben den Beamtinnen und Beamten des Bundes erhalten nun auch die Beamtinnen und Beamten aller Länder und Kommunen eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro (Versorgungsempfänger und Hinterbliebene grundsätzlich jeweils entsprechend ihrem Ruhegehalts- bzw. Anteilssatz) zum Ausgleich der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Dies ist nur durch die beharrliche Arbeit des dbb und seiner Landesbünde gelungen“, sagte der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, am 20. März 2024 in Berlin.
Hintergrund ist die am 15. März 2024 erzielte Tarifeinigung in Hessen, bei der unmittelbar auch die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten seitens der Landesregierung zugesichert wurde.
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