Du hast die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach der Benachrichtigung über das vorgesehene Studienseminar Einspruch gegen die Zuweisung an ein Studienseminar einlegen. Du musst Deinen Einspruch begründen (Schwerbehinderung, besondere soziale und familiäre Umstände, Pflege eines Familienangehörigen etc.) und ggf. durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu belegen. Der Einspruch wird bearbeitet und ohne anerkannte Gründe (Freundeskreis und familiäre Bindungen zählen nicht!) sehr wahrscheinlich abgelehnt. Über alle Einsprüche wird unter Beteiligung des Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Kultusministerium (HPRS) beraten. Im Falle einer für Dich ungünstigen Entscheidung bleibt Dir der Ausbildungsplatz in jedem Fall erhalten.
Lehnst Du Deinen Platz ab, weil Du nicht das zugewiesene Studienseminar möchtest, verfällt in diesem Durchgang Dein Anspruch auf einen Platz, Du kommst nicht ins Nachrückverfahren (NV), alle Deine Wartepunkte verfallen.
Ein Wechsel des Studienseminars während des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich möglich. Stelle dazu einen begründeten schriftlichen Antrag, über den die Hessische Lehrkräfteakademie zusammen mit den Leitungen der betroffenen Studienseminare entscheidet (HLbGDV §40, Abs. 1).
Bedenke folgendes: Ausbildungskräfte sind i.d.R. gut vernetzt und kennen sich untereinander. Es kann passieren, dass sie sich über Dich austauschen. Dein Ruf eilt Dir dann evtl. voraus und es kann durchaus sein, dass es Dich am neuen Ausbildungsort am Ende härter trifft als am bisherigen.
Unser Tipp: Eruiere gründlich Deine Gründe für den Wechselwunsch und hinterfrage ihn kritisch. Womöglich kann eine tiefergehende Beratung (bspw. mit deiner BRH-Ausbildungskraft) zunächst helfen. Nimm Dir ausreichend Zeit für eine nachhaltige Entscheidungsfindung. Frag Deine Familie, Freunde und Bekannten. Deren Rat ist wertvoll, weil dieser Personenkreis wahrscheinlich keine Berührungspunkte mit Deinem Berufsfeld hat und so eine objektivere Hilfestellung bietet.