Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage
Seit dem 20. Juni 2023 haben Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bereits seit 2022) in Hessen einen Anspruch auf Freistellung „aus Anlass der Niederkunft“. Die sog. Elterntage können in den ersten acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Zahlung von Besoldung oder Entgelt bleibt unverändert erhalten. Nimmt man die Elterntage nicht in Anspruch, verfallen sie. Ein finanzieller Ausgleich der Elterntage ist nicht möglich. Dringende betriebliche oder dienstliche Interessen sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen.
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