Tipps und Hinweise

Gymnasialtag des DPhV am 28.09.2019 in Bonn: Menschen bilden – Gymnasium stärken

Der Deutsche Philologenverband wird gemeinsam mit dem Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen im ‘Wissenschaftszentrum Bonn’, Ahrstraße 45 in Bonn seinen dritten bundesweiten Gymnasialtag durchführen.
Dieser Kongress wird am 28. September 2019 in der Zeit von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter dem Motto: ‘Menschen bilden – Gymnasium stärken’ stattfinden.
Prof. Dr. Roland Reichenbach von der Universität Zürich wird nach einer Einführung durch die DPhV-Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, und einem Grußwort durch die neue Vorsitzende des Philologen-Verbandes NW, Sabine Mistler, den Eröffnungsvortrag der Veranstaltung zum Thema ‘Die Autorität des Gymnasiallehrers’ halten. Mehr dazu hier.

Tariferhöhung: Auszahlung voraussichtlich Ende Juli

Wie der dbb Hessen mitteilt, wird die Umsetzung der Besoldungsanpassung mit den Bezügen für August 2019 (Besoldung) und für den Tarifbereich für Juli vorbereitet. Die Nachzahlungen werden somit zum 31.07.2019 für beide Statusgruppen erfolgen.

„Deutscher Lehrerpreis – Unterricht innovativ“ Wettbewerbsrunde 2019

Seit 2009 werden im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Deutscher Lehrerpreis – Unterricht innovativ“ Lehrkräfte-Teams aus allen Schularten des Sekundarbereiches für ihr besonderes Engagement und ihre innovativen und fächerübergreifenden Unterrichtskonzepte ausgezeichnet.
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Fortbildung: Schulrecht von A – Z

Der Deutsche Lehrerverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg lädt zu einer Fortbildung zum Thema “Schulrecht” in Darmstadt ein. Es referiert Herbert Grimme, Autor des dlh-Ratgebers und ehemaliger dlh-Vorsitzender. Inhalt des Seminars: Schulrecht in der Praxis anhand von Fallbeispielen aus den Themenfeldern Leistungsbeurteilung (u.a. schriftliche Arbeiten / Täuschungsversuche), pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, Aufsichtspflicht, Konferenzen, Regelungen zu Teilzeit. Weitere Themen nach Wunsch der Teilnehmer/innen. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Rechtstipp: Teilnahme an verbandlichen Veranstaltungen

Regelmäßig, wenn Veranstaltungen des HPhV anstehen, erhalte ich Anrufe von Mitgliedern, die mir mitteilen, dass ihre Schulleiterin oder ihr Schulleiter sie nicht für die Pädagogische Tagung, den Gewerkschaftstag, die Vertreterversammlung oder eine der vielen Veranstaltungen des HPhV freistellen will.
Nach § 69 Abs. 3 Hessisches Beamtengesetz (HBG) i. V. m. § 16 HUrlVO ist Beamtinnen und Beamten auf Antrag der erforderliche Urlaub zur Ausübung einer sonstigen ehrenamtlichen, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung unter Belassung der Besoldung zu gewähren, soweit der Dienstbetrieb dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
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