Tipps und Hinweise

Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage

Seit dem 20. Juni 2023 haben Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bereits seit 2022) in Hessen einen Anspruch auf Freistellung „aus Anlass der Niederkunft“. Die sog. Elterntage können in den ersten acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Zahlung von Besoldung oder Entgelt bleibt unverändert erhalten. Nimmt man die Elterntage nicht in Anspruch, verfallen sie. Ein finanzieller Ausgleich der Elterntage ist nicht möglich. Dringende betriebliche oder dienstliche Interessen sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen.
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Neuauflage der hphv-Broschüre „Erfolgreicher Übergang von der Grundschule in die Eingangsstufe des Gymnasiums“

Die vom Pädagogischen Ausschuss erarbeitete aktualisierte und erweiterte 5. Auflage der Broschüre ist erschienen!
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Berufseinstieg leicht gemacht: Fortbildungen für junge Lehrkräfte

Die Berufseingangsphase ist für neu eingestellte Lehrkräfte eine berufsbiographisch entscheidende Zeit. Die Hessische Lehrkräfteakademie, die Staatlichen Schulämter und der hphv bieten zu diesem Themenkomplex Fortbildungen und individuelle Beratung an.

Wir begleiten und unterstützen Dich bei Deinem Berufseinstieg!


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Neuigkeiten für Lehramtsstudierende: Bewirb dich ab jetzt online für den Vorbereitungsdienst in Hessen

Schluss mit langen Checklisten, Beglaubigungen und Portokosten!
Lange haben wir gewartet, seit Ende Mai 2023 ist es nun möglich: Das Bewerbungsverfahren für den pädagogischen Vorbereitungsdienst wurde digitalisiert. Endlich online bewerben.
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Fortsetzungsseminar: Dienstrecht und Aufsichtspflicht (online) am 3. Juli von 16 – 18 Uhr

Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir ein weiteres Fortsetzungsseminar mit Dr. Hoegg zu den Themen “Dienstrecht und Aufsichtspflicht” mit den folgenden Inhalten an.
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